Berufswege-Navigator

Der Berufswege-Navigator ist eine Orientierungshilfe für Jugendliche, junge Erwachsene und für Berater, die anhand der erreichten Schulabschlüsse und der beruflichen Zielsetzung eine Übersicht zu passenden regionalen Angeboten gibt.

 

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Allgemeine Information

Einleitung

Im Übergang Schule-Beruf gibt es vielfältige Möglichkeiten, die eigene Qualifikation zu verbessern und den beruflichen Einstieg zu finden.

Der Berufswege-Navigator ersetzt nicht die persönliche Beratung, sondern bietet Orientierung für weitere Beratung und für Ansprechpartner vor Ort.

Schulgesetz NRW

Schulpflicht

Die Schulpflicht ist im Schulgesetz NRW in §§ 34-41 verankert und besagt u.a., dass schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat. Die Schulpflicht umfasst in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I die Pflicht zum Besuch der Vollzeitschule (Vollzeitschulpflicht) und in der Sekundarstufe II die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Sie wird durch den Besuch einer öffentlichen Schule oder einer Ersatzschule erfüllt.

Dauer der Schulpflicht in der Sekundarstufe II

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II endet vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II.

Beginnen Jugendliche oder junge Erwachsene vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Wird nach der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, besteht zwar ein Anspruch auf den Besuch einer Berufsschule, jedoch nicht die Pflicht.

Regionale Übersichten

Schulen und Hochschulen am Mittleren Niederrhein

Die Kontaktdaten aller Berufskollegs, Weiterbildungskollegs, Volkshochschulen, Schulen des Gesundheitswesens sowie Hochschulen der Region finden Sie im Download-Bereich. 

Einen Überblick über Hochschulen und Angebote zur Studienorientierung in NRW gibt es unter:

www.studienorientierung-nrw.de

Informationen und Beratungseinrichtungen

Hilfe für Neuzugewanderte

Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse

Recognition of foreign school certificates

Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Recognition of foreign professional qualifications